
Ziel ist eine sinnvolle Kombination der verschiedenen Baulastträger
Verkehr

Ziel ist eine sinnvolle Kombination der verschiedenen Baulastträger
Heute fand die erste Sitzung des Dialogforums statt, um die weitere Planung der Ost-Süd-Umfahrung von Landshut mit den Betroffenen, Verantwortlichen und Mandatsträgern zu diskutieren. Eingeladen waren hierzu die BürgermeisterInnen aus Kumhausen, Vilsheim, Adlkofen, Geisenhausen, Tiefenbach, Altfraunhofen, Eching, Essenbach und Ergolding sowie Verbände und Interessensgruppen als auch die Mandatsträger aus Bundes- und Landespolitik und Vertreter der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Landrat Peter Dreier und Oberbürgermeister Rampf eröffneten die erste Sitzung im kleinen Sitzungssaal des Landratsamts Landshut, die dann unter der Leitung des Moderators Markus Michalka stattfand. Ziel des "Dialogforums" ist es, die Kommunikation zu fördern, die Öffentlichkeit zu beteiligen, Lösungsvorschläge zu entwickeln und so einen möglichst breiten Konsens zu erreichen.
Ministerialdirigent Karl Wiebel begründete die neue Diskussionsform mit einem Moderator und betonte, dass alle Teilnehmer gleichberechtig sind. Dabei soll in einem transparenten Verfahren ein gemeinsamer und umsetzbarer Lösungsvorschlag gefunden werden. Im Raum Landshut gebe es die besondere Konstellation, dass bei der Umfahrung Landshuts sowohl kommunale als auch staatliche Projekte zusammentreffen.
Der Leiter der Projektgruppe Manfred Dreier stellte zu Beginn die beiden zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldeten Trassenvarianten dar.
Er zeigte noch einmal die Zielsetzungen auf, die mit der B15 in ihrer Gesamtheit neu erreicht werden sollen:
Alle Planungsempfehlungen müssten daraufhin abgeklopft werden, inwieweit sie diese Zielsetzungen erfüllen.
Gleichzeitig sehr wichtig sind Lösungsansätze zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Stadt Landshut. Dabei sollen sowohl großräumige Umfahrungen als auch stadtnahe Lösungen betrachtet werden.
In einem ersten Schritt wurden die Kriterien vorgestellt, die der Bewertung der vorgenannten Varianten zugrunde gelegt werden sollen. Dabei soll der Fokus zunächst auf den folgenden drei Hauptkriterien liegen: Verkehrswirksamkeit, Beeinträchtigung des Raumes und der Umwelt sowie Kosten.
Durch ein Verkehrsgutachten soll die Verkehrswirksamkeit der einzelnen Varianten untersucht werden. Je mehr eine Variante überörtlichen Verkehr aufnehmen kann und je stärker sie die Ortsdurchfahrten im Zuge der B15 (Luitpoldstraße) und der B299 (Konrad-Adenauer-Straße) entlasten kann, umso besser schneidet sie ab.
Ferner soll die Auswirkung der einzelnen Varianten auf den durchschnittenen Raum ermittelt werden, insbesondere auf den Menschen, die Tier- und Pflanzenwelt, die Landschaft, Kulturgüter, Wald und Landwirtschaft. Dazu soll eine sogenannte Raumwiderstandsanalyse beauftragt werden, die die Konfliktträchtigkeit der einzelnen Trassenkorridore aufzeigt.
Nicht zuletzt sind für alle Trassenvarianten die Kosten zu ermitteln.
Das Gremium hat sich dafür ausgesprochen, dass nicht nur die Ost-Süd-Umfahrung, die als Teil der B15 neu zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet ist, den weiteren Überlegungen zugrunde gelegt werden soll. Vielmehr sollen alle Varianten einer Umgehung von Landshut, die sich aufdrängen, ergebnisoffen untersucht und bewertet werden. In einer längeren Diskussion stellen alle Gemeindevertreter, Mandatsträger und Interessensgruppen die von ihnen favorisierten Lösungsansätze vor. Die Beteiligten einigten sich schließlich mehrheitlich auf folgende zehn Varianten, die in der beigefügten Skizze farbig dargestellt sind.
Fall 1a: Ost-Süd-Umgehung wie sie zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet wurde
Fall 1b: Ost-Süd-Umgehung, jedoch mit einer Querspange zur B 15 alt im Vilstal
Fall 2a: Fall 1a jedoch ergänzt um eine stadtnahe Osttangente
Fall 2b: Fall 1b jedoch ergänzt um eine stadtnahe Osttangente
Fall 3: Äußere Westumgehung mit Führung des B15neu-Verkehrs im Versatz über die A92
Fall 4: Fall 3, jedoch ergänzt um eine stadtnahe Osttangente
Fall 5a: Städtische Westtangente mit Verlängerung zur B 15alt
Fall 5b: Wie Fall 5a, jedoch ergänzt um die stadtnahe Osttangente
Fall 6: Stadtnahe Osttangente mit Verlängerung bis zur B 299
Fall 7: Stadtnahe Osttangente und Ausbau der Niedermayerstraße sowie höhenfreier Ausbau des Kasernenknotens; hier soll jedoch zunächst die technische Machbarkeit geprüft werden
Ziel ist, dass bis zur nächsten Sitzung am 5. Oktober alle Varianten im Hinblick auf die vorgenannten drei Hauptkriterien untersucht sind. Bis dahin liegen wohl auch erste Ergebnisse des Bewertungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan vor.
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