Barrierefreiheit praxisnah regeln

Kreistagsfraktion

SPD-Kreistagsfraktion informiert sich über öffentlichen Busverkehr

Es ist ein wichtiges Ziel einer humanen Gesellschaft, auch behinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, allgemein zugängliche Einrichtungen ohne größere Probleme zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise öffentliche Gebäude ebenso wie das Internet, Bahnhöfe, Züge aber auch der Linienverkehr auf den Straßen. Gerade für diesen Bereich hat die Europäische Union in der Vergangenheit neue Vorschriften erlassen. Wie sich diese in der täglichen Praxis an den Haltestellen und in den Bussen auswirken, darüber hat sich die SPD-Kreistagsfraktion auf Initiative ihrer Vorsitzenden Ruth Müller beim Verkehrsunternehmen Amberger in Rottenburg.
Hans Amberger, Chef des eines Unternehmens mit mehr als 30 Bussen erläuterte die Problematik. "Sind auf einer Linie 90 Prozent der Fahrgäste Schüler und Auszubildende und nur der kleine Rest sonstige Fahrgäste, kennt man auf dieser Strecke nahezu alle Reisende namentlich." Diese persönliche Bindung an die Kundschaft führe dazu, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität ohnehin bereits bekannt seien. Sollte dies im Ausnahmefall nicht der Fall sein, werde das Busunternehmen vorher informiert, sodass ein geeignetes Fahrzeug mühelos eingesetzt werden könne. In der Praxis begebe sich kein Fahrgast auf gut Glück mit dem Rollstuhl an eine Bushaltestelle. Eine generelle Verpflichtung, auf allen Linien barrierefreie Busse einzusetzen, führe nicht nur zu einer unzumutbaren Gängelung der Unternehmer, es müsse sich letztlich auch ungünstig auf die Fahrpreise auswirken. Für kleinere Verkehrsbetriebe mit nur wenigen Fahrzeugen bedeute dies im Extremfall den Ausschluss aus dem Linienverkehr. Amberger erläuterte die wirklichen Notwendigkeiten am Beispiel seines Unternehmens: Von 26 im Linienverkehr eingesetzten Bussen seien 14 barrierefrei ausgerüstet; tatsächlicher Bedarf bestehe derzeit allerdings nur für einen.
Der Neufahrner Bürgermeister Bernhard Zauner sprach sich dafür aus, dieses Thema praxisorientiert und ohne ideologische Scheuklappen anzugehen. Man müsse die von der EU-Richtlinie vorgegebenen Spielräume nutzen und den Verkehrsunternehmen die nötige Eigenverantwortung zubilligen. Ruth Müller sprach in diesem Zusammenhang noch die Notwenigkeit an, auch die Haltestellen und ihre Zuwege behindertengerecht auszubauen. Da sich bauliche Anlagen nicht so häufig änderten wie die Ausstattung von Fahrzeugen, sei hier ein besonders enges Miteinander erforderlich. Menschen mit Behinderung, ihre Beauftragten, Gebietskörperschaften, Planer und Verkehrsunternehmen müssten in vertrauensvoller Zusammenarbeit die Prioritäten bestimmen. Auch Hans Amberger sprach sich dafür aus, die Haltestellung sukzessive bedarfsgerecht auszubauen.
Stellvertretende Landrätin Christel Engelhard nutzte die Gelegenheit, eine Lanze für den öffentlichen Personenverkehr insgesamt zu brechen. Sie ist der Meinung, das System des Anrufsammelstaxis, wie es nun seit einigen Jahren sehr erfolgreich in Vilsbiburg betrieben werden, lasse sich auch auf die zentralen Orte im nördlichen Landkreis Landshut übertragen. Möglicherweise sei auch ein Flexibus eine gute Lösung. Ein solcher habe im Raum Günzburg für enorme Zuwächse bei den Fahrgastzahlen gesorgt. Man dürfe nicht vergessen, dass ein gut funktionierendes Angebot an öffentlichen Verkehrsleistungen oftmals ein entscheidenes Argument für Neuansiedlungen in den Bereichen Wohnen und Gewerbe sein könne.

 

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