Energie-Effizienz und Energiesparen sind das Gebot der Stunde

Umwelt

Landkreis-SPD plädiert für Nachhaltigkeit und Vereinfachung der Förderprogramme

Die Energiepreise klettern ständig nach oben, egal ob es sich um Strompreise, Heizöl oder Sprit handelt. Der Verbraucher hat nur die Möglichkeit, steigenden Preisen entgegenzuwirken, indem Energie gespart wird, so Markus Schlichter, der umweltpolitische Sprecher der SPD im Landkreis Landshut. Gerade im Bereich des Wohnbaus gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Energie einzusparen. Nach dem langen und kalten Winter kommt die Bauwirtschaft langsam wieder in Schwung. Pünktlich dazu hat die KfW nun auch wieder ein neues Förderprogramm aufgelegt. Demnach können seit 1. März auch wieder Einzelmaßnahmen gefördert werden, informierte Markus Schlichter.

Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude älter als 1995 ist und dass entsprechende U-Werte der geförderten Maßnahmen eingehalten werden. Werden neue Fenster oder die Oberste Geschoßdecke oder die Heizung erneuert, gewährt die KfW-Bank einen Zuschuss von 5% der Investitionskosten. Voraussetzung ist, dass ein Sachverständiger – sprich Energieberater oder BAFA-Berater den Maßnahmen aus energetischer Sicht zustimmt bzw. die Sinnhaftigkeit bescheinigt. Vorausgesetzt sollte eine entsprechende Energieberatung erfolgen.
Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Förderungen am 15. März im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ebenfalls geändert. Dort gibt es wieder Förderungen auch für Biomasseheizungen, die entsprechenden Vorgaben entsprechen.

Schwierig wird es aber für den Endkunden, einen Überblick über die vielen Fördermöglichkeiten zu verschaffen. Los geht es schon dabei, wann der Antrag für die Förderung zu stellen ist. Die KfW verlangt, dass die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn erfolgt, bei der BAFA sind die Anträge zur Förderung nach Abschluss der Maßnahme zu stellen. Dies beinhaltet ein gewisses
Restrisiko: denn die BAFA – Mittel sind erschöpflich, d.h. wenn die zur Verfügung gestellte Summe der Förderung aufgebraucht ist und der Topf leer ist, kann es sein, dass es trotz Beantragung keine Unterstützung mehr gibt.

Dies ist die Erkenntnis aus dem Förderstopp vom Mai 2010. Daraus ergibt sich für Bauherren und Sanierer die Konsequenz, die Förderung der BAFA als zusätzlich zu betrachten und nicht in die Finanzierung einzurechnen. Weiter ist zu beachten, dass die erstellten, erneuerten oder sanierten Bauteile oder Gebäude den technischen Vorgaben entsprechen. Ein Nachweis kann auf der Rechnung des Erstellers erfolgen oder muss über eine entsprechende Fachunternehmererklärung nachgewiesen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Vorgaben ist es für den Bauherren oder Sanierungswilligen Bürger ratsam, sich einen Berater zu nehmen, der neutral und unabhängig über Förderprogramme beraten kann. Werden mehrere Maßnahmen angestrebt (z.B. Fenster, Heizung, Außenwand) ist es oft sinnvoll, ein Komplettangebot der KfW zu, um eine Effizienzhausstandard zu erreichen.
Dieses Programm ist dann mit günstigen Zinsen und einem zusätzlichen Zuschuss interessant.

Bei der Vielfalt der Förderungen ist es für den Bauherren oder sanierungswilligen Bürger schwierig, den Überblick zu behalten. Ein Energie- oder Förderberater kann dabei wertvolle Dienste leisten.

Eine Vereinfachung der Förderprogramme sowie eine entsprechende Sicherheit für die beantragten Mittel sind für die SPD wichtig. Es darf nicht wie im letzten Jahr bei der BAFA dazu kommen, dass einzelne Programme kurzfristig vom Markt genommen werden, weil der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Sicherheit, mit Fördermittel rechnen zu können, muss für den Antragsteller erhalten bleiben und darf nicht kurzfristig abgestellt werden, fordert die SPD im Landkreis Landshut.

Nur mit Nachhaltigkeit kann eine Energiewende erfolgen, aussetzten von Förderungen oder Streichung ganzer Programme trägt nicht zur Sicherheit bei – grade im Hausbau und bei der Sanierung ist dies aber unbedingt erforderlich, um die Energiewende auch im Eigenheim verwirklichen zu können.

 

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