
Netzwerkreport von Filiz Cetin
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner konstituierenden Sitzung am 07.07.2014 den Rahmen für seine Arbeit festgelegt - SPD Antrag „Runder Tisch“ wurde positiv aufgenommen
Kreistagsfraktion

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner konstituierenden Sitzung am 07.07.2014 den Rahmen für seine Arbeit festgelegt - SPD Antrag „Runder Tisch“ wurde positiv aufgenommen
Aus der Sitzung des Jugendhilfe-Ausschusses eine kurze Zusammenfassung unserer Kreisrätin Filiz Cetin:
1. Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss
Vorgeschlagen wurde die Mustergeschäftsordnung des Landesjugendamtes vom 21.02.1994, die bereits für die vorangegangenen Jugendhilfeausschüsse so beschlossen wurde. Inhalte der Geschäftsordnung sind z.B. die Tagesordnung, die Fristen zur Einladung zur Sitzung, der Sitzungsverlauf, usw. Diesem wurde zugestimmt.
2. Zusammensetzung und Aufgaben des Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss ist als beschließender Ausschuss innerhalb der Kommunalverwaltung ein bundesrechtlich konstituierter Teil des Jugendamtes mit bundesgesetzlich festgelegten Aufgaben.
Seine Mitglieder sind nicht nur gewählte Mandatsträger, sondern auch Frauen und Männer, die auf Vorschlag der Jugend- und Wohlfahrtsverbände zugewählt werden.
Er soll sich insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe befassen (§ 71 Abs. 2 SGB VIII).
Dem Ausschuss gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an. Stimmberechtigt sind der Landrat oder das von ihm bestellte Mitglied des Kreistags als Vorsitzender und 6 Mitglieder des Kreistags, 2 vom Kreistag gewählte, in der Jugendhilfe erfahrene Personen sowie 6 vom Kreistag gewählte Personen auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe.
Beratende Mitglieder: Leiter/Leiterin des Jugendamtes, 1 Mitglied, das als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter tätig ist, 1 Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung,
1 Bediensteter/Bedienstete des Arbeitsamtes, 1 Fachkraft, die in der Erziehungsberatung tätig ist,
1 kommunale Gleichstellungsbeauftragte, 1 Polizeibeamter/Polizeibeamtin, der/die Vorsitzende des Kreisjugendrings oder eine beauftragte Person, Vertreter von Kirchen und übrigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.
3. Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsbericht des Jugendamtes
Das Kreisjugendamt ist derzeit mit 52 Mitarbeitern besetzt, davon sind 29 Sozialpädagogen.
Die Leiterin des Jugendamtes, Angela Langwieser, beschrieb die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des Jugendamtes. Um in die tägliche Arbeit der Fachkräfte des Sozialdienstes Einblick zu gewähren, hat sich Frau Gervasoni, Gruppenleiterin der Erzieherischen Hilfen, bereiterklärt, ein paar Fälle eingehender Meldungen anonymisiert zu schildern.
4. Jugendsozialarbeit an Schulen
Durch den Kreisausschuss wurden in der Sitzung vom 13.12.1999 die Richtlinien des Landkreises Landshut zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in den Gemeinden beschlossen. Der Zuschuss des Landkreises beträgt 50 % der nicht anderweitig gedeckten Bruttopersonalkosten für Sozialpädagogen. Die Grundschule Piflas in Ergolding (hat im Umfang einer halben Stelle) sowie die Grundschule Vilsbiburg (bis zu einer dreiviertel Stelle) ihren Bedarf angemeldet. Seitens des Kreisjungendamtes Landshut wird der Bedarf an beiden Schulen gesehen und befürwortet.
5. SPD Antrag Landkreis Runder Tisch
Der Antrag auf einen Runden Tisch bzgl. der minderjährige unbegleitete Flüchtlingen ist frist- und formgerecht eingegangen und von seiten des Landrats wurde bereits signalisiert, dass er dieser Idee positiv gegenüber steht. Filiz Cetin hat am Rande der Ausschuss-Sitzung angeregt, hier auch mit der Stadt Landshut zusammenzuarbeiten und ggf. in einem gemeinsamen Gremium kommunalübergreifend tätig zu werden.
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