Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie diskutiert

Europa


Ruth Müller (Kreisvorsitzende SPD Landshut), Ute und Horst Kubatschka (Stadträtin und MdB a. D.); MdEP Ismail Ertug; Ste

Diskussion mit MdEP Ismail Ertug

Die SPD aus Stadt und Landkreis Landshut beteiligte sich an der von der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstalten Diskussion zur Dienstleistungrichtlinie mit MdEP Ismail Ertug. Am 28. Dezember 2006 ist diese Richtlinie der EU in Kraft getreten, bis Ende 2009 musste sie in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sollen EU-weit die Niederlassungsfreiheit für Anbieter von Dienstleistungen und der freie Dienstleistungsverkehr erleichtert werden, informierte Ertug. Diese Richtlinie hat Gültigkeit für alle Dienstleistungsbranchen. Betroffen sind Handwerksbetriebe, Unternehmen, Kommunen und Millionen von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Ertug gehöre dazu, dass „gleiche Arbeit gleich entlohnt wird“, betonte Ertug. Deshalb wäre ein europäisches Mindestlohngesetz fällig, um Lohndumping in Europa effektiv zu verhindern. Ismail Ertug berichtete jedoch, dass auf Grund der derzeitigen Mehrheit aus Konservativen und Liberalen in der EU-Kommission keine Maßnahmen durchzusetzen sind, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich sozialen Fortschritt bedeuten würden. Als Abgeordneter will Ismail Ertug dennoch Interessen der Niederbayern und Oberpfälzer auf Europäischer Ebene einbringen.
Gegenüber dem ersten Entwurf von 2004 setzten Gewerkschaften wie auch Handwerksorganisationen Verbesserungen besonders beim „Herkunftslandprinzip“ durch. Die Kommission hatte nämlich beabsichtigt, dass jeder Dienstleister das Recht seines Heimatlandes in das Land „exportiert“, in dem er tätig werden möchte. Für Deutschland hätte dies ein Unterlaufen gültiger Tarifverträge, Sozial- und Qualitätsstandards bedeutet.
Die Umsetzung in Deutschland erfolgte jedoch nicht wirklich zufrieden stellend, waren sich die Diskussionsteilnehmer mit Dr. Manfred Wannöffel von der Ruhr-Universität Bochum und Toni Hinterdobler von der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz einig. In Deutschland gibt es in jedem der 16 Bundesländer ein eigenes Gesetz, weshalb auch von einem „bundesweiten Chaos“ gesprochen wird. Auch in Bayern liegt noch vieles im Argen, stellte Kreisrätin Ruth Müller in der Diskussion fest.
Das problematische Herkunftslandsprinzip ist bestehen geblieben und der Geltungsbereich ist weiter unklar. Die Rechte der in Deutschland tätigen, aber auch der entsandten Arbeitnehmer sind nicht gesichert.
Hinsichtlich des einheitlichen Ansprechpartners können die Kommunen die Option ziehen oder die Wirtschaftskammern diese Rolle übernehmen. Die Dienstleistungsrichtlinie biete aber gerade auch in Ostbayern für viele Firmen die Chance, im Ausland tätig zu werden und so konjunkturelle Schwankungen auszugleichen, so Toni Hinterdobler in der Diskussion.
Gerade in sensiblen Bereichen wie der Gesundheitsbranche droht bei dereguliertem Wettbewerb neben gnadenlosem Lohn- und Preisdumping auch ein beträchtlicher Qualitätsverfall innerhalb der Heilfürsorgestrukturen auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Die Notwendigkeit einheitlicher Rahmenbedingungen für die Schaffung eines echten EU-Binnenmarktes sei deshalb unbestritten, machte Ertug deutlich.
Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer, dass sich Europa wirtschaftlich stark aufstellen müsse, um sich im Konzert der globalisierten Wirtschaft Gehör zu verschaffen.
Die Wertegemeinschaft, Solidargemeinschaft und die Ordnungspolitik Deutschlands, die die Säulen der sozialen Marktwirtschaft sind, wären ein weltweites Exportmodell für viele Länder Europas, um nach einer Währungs- und Wirtschaftsunion auch zu einer Sozialunion zu werden, so Stadträtin Ute Kubatschka abschließend.

 

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