Vilsbiburger Jusos sehen Hoffnungsschimmer für Bauherren und Sanierer

Umwelt

Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) aufgehoben – Unsicherheit bleibt

Seit der Pressemeldung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Anfang Mai diesen Jahres, das MAP für Erneuerbare Energien zu beenden, ging ein Aufschrei durch das Land. Zahlreiche Verbände und Politiker liefen Sturm gegen den Beschluss des Bundesrates, Förderungen für den Einsatz von Erneuerbaren Energien zu streichen. Konkret waren dies die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen in der Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung sowie Visualisierungsmaßnahmen. Der energiepolitische Sprecher der Landkreis-SPD, Markus Schlichter informierte die Vilsbiburger Jusos über den aktuellen Stand.

Die Auswirkungen des Förderstopps waren sofort spürbar. Unmittelbar nach der Verkündi-gung des Beschlusses klingelte bei den Energieberatern das Telefon. Zahlreiche Bauherren, die gerade ihr Gebäude saniert hatten und auf Biomasse oder Solaranlagen zur Energiegewinnung setzten, waren verärgert, da die Beendigung ohne Vorwarnung ausgesprochen worden war. Mit dem Förderstopp wurden ihre Antrage nicht mehr angenommen, da diese im Gegensatz zur den meisten Anträgen bei der KfW-Bank (hier Antragstellung meist vor dem ersten Spatenstich), erst mit Abschluss der Maßnahme gestellt werden können. In vielen Fällen betrug die Summe der nicht mehr gewährten Förderungen mehrere Tausend Euro, die dem Bauherrn nicht mehr zur Verfügung standen. Dem massiven Widerstand von Verbänden, Industrie und nicht zuletzt der Politik ist es zu verdanken, dass der Förderstopp nun zum 12. Juli wieder aufgehoben wurde. Die vor dem Programmstopp gestellten und bis-lang noch nicht bewilligten Anträge (d. h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend und rückwirkend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen gewährt. Seit 12. Juli 2010 werden die Förderungen mit einer neuen Förderrichtlinie. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden.

Schlichter bedauert, dass nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen weiter bezuschusst werden. Auch abgeschlossene bauliche Maßnahmen, die bisher nach der alten Regelung förderfähig waren, den Förderrichtlinien der neuen Fassung aber nicht mehr entsprechen werden nicht mehr gefördert, sofern der Antrag nicht vor 4. Mai bei der BAFA einge-gangen ist. Eine große bürokratische Hürde sei es, dass nun alle Anträge, die bei der BAFA zwischen dem 4. Mai und dem 12.Juli eingegangen sind, nochmals neu gestellt werden müssen. Allerdings werden nur noch Anlagen gefördert, die den neuen Richtlinien entsprechen. Anlagen, die in Neubauten errichtet werden, können zukünftig nicht mehr gefördert werden. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden.

Abschließend stellte Schlichter die Frage, dass klar entschieden werden müsse, welche Maßnahmen einer Förderung bedürfen. Hier sollen nicht die Lobbyisten das Wort führen, sondern Fachleute und Betriebswirtschaftler. Grundsätzlich ist jedoch ein Zickzackkurs für Förderprogramme kontraproduktiv, stimmten die Jusos der Kritik zu. Der Verbraucher wird verunsichert und übt sich deshalb in Zurückhaltung, so dass sinnvolle Sanierungsmaßnah-men aufgeschoben werden. Mit der Zurückhaltung der Fördermittel hat die Bundesregierung letztlich ein Eigentor geschossen. Nach Angaben des Bundesverbandes Erneuerbarer Ener-gien wurde bereits jetzt ein Verlust im Wärmemarkt von 130 Mio. Euro sowie 150 Mio. Euro fehlende Steuereinnahmen veranschlagt. Dem gegenüber steht eine Einsparung von 115 Mio. Euro. Und nicht abzuschätzen ist der Vertrauensverlust der Bauherren in Förderpro-gramme des Bundes sowie letztendlich der langfristige Schaden für die Umwelt, stellte Schlichter fest.

 

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