Netzwerkreport Nr. 173

Kreistagsfraktion

Informationen aus der Ausschusssitzung für Wirtschaft, Energie und Regionalmanagement vom 1. Juni 2015

Es ging um die 380-kV-Leitung von Altheim nach St. Peter (Österreich), um die Elektromobilität im Landkreis Landshut und die kostenfreie Fahrradmitnahme bei der Südostbayernbahn:

1. 380-kV-Freilleitung zwischen Altheim und Matzenhof (B151); Raumordnungsverfahren

Um den geänderten Anforderungen in der Energieversorgung Rechnung zu tragen, plant der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH die bestehende Grenzkuppelleitung zwischen Landshut und St. Peter (Österreich) von derzeit 220 kV auf 380 kV auszubauen. Durch die geänderte Erzeugungsstruktur wird die seit 1939 bestehende 220 kV-Leitung bereits an der Kapazitätsgrenze betrieben.Der Ausbau der 380 kV-Leitung erfolgt in 3 Teilabschnitten:

Teilabschnitt 1 Altheim - Adlkofen: Seit Januar 2014 im Planfeststellungsverfahren
Teilabschnitt 2 Adlkofen - Matzenhof: Gegenstand des vorliegenden Antrages im Wirtschaftssausschuss
Teilabschnitt 3 Simbach - Landesgrenze: Die landesplanerische Beurteilung liegt seit Oktober 2012 vor. Aktuell werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt.

Das Landratsamt Landshut in seiner Eigenschaft als Träger der öffentlichen Belange und der Landkreis Landshut als wurden von der Regierung von Niederbayern als verfahrensführende Behörde um Stellungnahme gebeten.

Die Mitglieder des Gremiums nehmen Bezug auf die bisher ergangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und fordern im Rahmen der rechtlichen Vorschriften bezüglich des Ausbaus noch einmal nachdrücklich die Beachtung von gesunden Wohnverhältnissen. Es wird ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend der Unterlagen mit diesem Ausbau die ausreichende Stromversorgung für den südostbayerischen Raum sichergestellt ist.

2. Elektromobilität im Landkreis Landshut

Es wurde diskutiert, wie der Landkreis zum Thema Elektromobilität in Zukunft agieren will. Hierzu wurden 3 Möglichkeiten vorgetragen: Die Entwicklung der E-Mobilität abwarten, beobachten, punktuell Maßnahmen umsetzen oder das Thema strategisch und systematisch weiter zu entwickeln. Das Gremium sprach sich dafür aus, dieses Thema strategisch und systematisch weiter zu entwickeln.

Die Verwaltung wurde daher beauftragt, die Anwendungsmöglichkeiten von E-Mobilität in der Region zu überprüfen und ein entsprechendes Strategiekonzept bis 31.10.2015 zu entwickeln.

4. ÖPNV -  Vereinbarung über Kostenübernahme für die Fahrradmitnahme in Zügen der Südostbayernbahn

Von 2003 bis einschließlich 31.03.2011 beteiligte sich der Landkreis Landshut durch eine Kostenpauschale an der kostenfreien Fahrradmitnahme auf der Strecke der Südostbayernbahn Landshut-Vilsbiburg-Egglkofen, zuletzt mit einem Betrag von  jährlich 7249, 97 Euro. Seit 01.04.2011 wurde diese Kostenübernahme durch den Landkreis Landshut eingestellt (Die SPD Kreistagsfraktion war für eine Beibehaltung der Kostenübernahme). Die anderen Landkreise, durch die diese Bahnlinie führt ermöglichen die kostenfreie Fahrradmitnahme bis heute.

Aktuelle Überlegungen der Stadt Landshut ziehen ebenfalls daraufhin, den Radverkehr weiter zu fördern. Daher beschließt das Gremium sich unter der Voraussetzung der Beteiligung der Stadt Landshut zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder an der kostenfreien Fahrradmitnahme durch die Südostbayernbahn zu beteiligen. Der Gesamtbeteiligungsbetrag in Höhe von 7974,30 Euro jährlich wird auf Stadt und Landkreis Landshut aufgeteilt.

 

 

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