Mehr Rückenwind für Windkraft

Allgemein

Veranstaltung zum Thema „Windenergie“ in der Region

Referentin war Christine Erbinger, Geschäftsführerin des Regionalen Planungsverbandes. Die Ausgangslage in Stadt und Landkreis Landshut ist durchaus ernüchternd: lediglich fünf größere Windräder produzieren in Stadt und Landkreis Landshut derzeit Strom. Windkraft soll zukünftig auch  in Bayern eine größere Rolle spielen, darauf legt die Bundesregierung großen Wert und hat neue Rahmenrichtlinien und Zielmarken vorgegeben, die die Bayerischen Staatsregierung umsetzen muss, damit die im Dezember 2022 geänderte 10-H-Regelung weiterhin gelten kann. Die wesentlichen Änderungen bedeuten für Bayern, dass bis Ende 2027 1,1 Prozent der Fläche für Windkraft gesichert werden muss, 1,8 Prozent bis 2032. die Regionalen Planungsverbände spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung und den Planungsvorgaben. Bisher wurde die Region in Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete für Windkraft und nicht überplante Gebiete eingeteilt. Die Region Landshut verfügt damit derzeit über 2543 Hektar an Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, auf der Windkraft derzeit schon umsetzbar wäre.  Bayern hat im letzten Jahr mehrere Ausnahmen von der 10-H-Regelung festgelegt, bei denen der Abstand zu Wohngebieten nur noch 1000 Meter betragen muss.

In Vorbehalts- und Vorranggebieten ist der Mindestabstand von 1000 Meter seit dem 01. Juni 2023 nicht mehr bindend. Außerdem können Kommunen wie bisher schon von der Abstandsregel durch eigene Regelungen abweichen. Weitere Erleichterungen für die Genehmigung von Windkraftanlagen wurden durch Bund und Land festgelegt: So besteht nun ein sog. „überragendes öffentliches Interesse“ für Windkraft und das EEG wurde geändert. Auch beim Denkmalrecht und Naturschutzrecht gab es Änderungen.

Christine Erbinger erläuterte, dass der erste Planungsschritt der RPV die Aufhebung aller bisherigen Ausschlussgebiete sein wird, die auf den alten Regelungen basierten. Damit war der Weg frei für eine sog. „Positivplanung“: Von der Gesamtfläche fallen für Windkraft nur noch Flächen weg, die aus realen oder rechtlichen Gründen ungeeignet sind- es bleiben sog. Potenzialflächen- von diesen bleiben nach Anwendung bestimmter Restriktionskriterien (Wohnbebauung, Verkehr- und Infrastruktur u.a.) Vorranggebiete für Windkraft. Besonders schwierig gestaltet sich die Abstimmung mit dem Militär, da deren Flächenvorbehalte einen großen Teil der möglichen Flächen derzeit blockieren. Man sei, so Erbinger in Austausch mit den verantwortlichen Stellen, da bewege sich aber wenig und das sehr langsam.

Erbinger erläuterte weiter die im „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ festgelegten Ziele der Bundesregierung: So sollen bis Ende 2030 jährlich 9 GW Windleistung dazugebaut werden um 115 Gigawatt Windenergie an Land zu erreichen. Ein Anreiz soll außerdem durch das Vergütungsprinzip für Windstrom erreicht werden, das vereinfacht nach folgendem Prinzip geht: Je schlechter der Standort desto mehr Zuschlag auf den Marktpreis. Interessant auch die Effizienz von Windenergie im Verhältnis zur benötigten Fläche: So braucht man schon die neunfache Fläche bei PV- Strom und eine ca. 450-fache Fläche bei Biogasanlagen, um die gleiche Menge an Strom zu produzieren. Als letzte Zahlen beleuchtete Erbinger die Stromproduktion bei den erneuerbaren Energien im Landkreis Landshut: Dabei kamen im Jahr 2020 30 Prozent des erzeugten Stroms aus Wasserkraft, ca. 47 Prozent aus PV-Anlagen, 21 Prozent aus Biomasse und nur knapp 2 Prozent aus Windenergie!

 

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